Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Zieglmeier Tankstellen GmbH

1. Vertragsgrundlagen

1.1 Allen Verträgen, die der Kunde mit der Zieglmeier Tankstellen GmbH (im folgenden "ZTG" genannt) über den Handel mit gebrauchten Behältern und Tanktechnik abschließt, liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Diese erkennt der Kunde mit seiner Bestellung ausdrücklich an. Abweichende und entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wer-den auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn die ZTG ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.2 Das Angebot der ZTG richtet sich ausschließlich an Unternehmer, also an natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Behauptet ein Kunde wahrheitswidrig, Unternehmer zu sein, so ist er gegenüber ZTG zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, welcher der ZTG dadurch entsteht, dass ZTG auf die Richtigkeit dieser Behauptung vertraut.

2. Beschaffenheit der Ware und technische Änderungen

2.1 Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in dem Ange-bot, der Auftragsbestätigung sowie in den Prospekten und Katalogen der ZTG genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gelten nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung ist schriftlich niederzulegen.

2.2 Erklärungen der ZTG zur Beschaffenheit der Ware stellen nur dann eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeits-garantie dar, wenn die ZTG sie ausdrücklich als Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie bezeichnet hat.

3. Vertragsschluss und Informationspflichten

3.1 Die Präsentation der Waren insbesondere im Internet stellt noch kein bindendes Angebot der ZTG dar. Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Basis der Bestellung des Kunden und der schriftlichen Auf-tragsbestätigung durch die ZTG zustande. Enthält die Auftragsbestätigung Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 2 Tagen schriftlich widerspricht. Die Zahlung des Kaufpreises steht einer Annahme gleich.

3.2 Der Kunde hat die Möglichkeit der Bestellung per Telefon, Email, oder über das Kontaktformular auf der Internetseite der ZTG.

3.3 Bei telefonischer Bestellung gibt der Kunde am Telefon seine verbindliche Bestellung ab; die ZTG ist be-rechtigt Bestelltelefonate aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufzubewahren.

3.4 Bei der Bestellung über das Bestellformular auf der Internetseite der ZTG oder per Email gibt der Kunde mit Absenden der Nachricht eine verbindliche Bestellung ab (zur Auftragsannahme vgl. 3.1).

3.5 Der Kunde hat nach Abgabe seiner Bestellung keine Möglichkeit mehr, seine Bestellung zu ändern, es sei denn die ZTG stimmt ausdrücklich zu oder der Kunde widerspricht einer der Bestellung nicht entsprechenden Auftragsbestätigung.

3.6 Der Vertragstext des jeweils zwischen der ZTG und dem Kunden geschlossenen Vertrages wird durch die ZTG gespeichert. Der Vertragstext wird auf den internen Systemen der ZTG gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten, sowie die AGB werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Ver-tragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt soweit nicht schriftlich anders vereinbart ab Lager bzw. ab Werk. Die Gefahr des Un-tergangs oder der Beschädigung der Ware geht in jedem Fall in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem die ZTG die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergibt, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers/Werkes.

4.2 Entstehen der ZTG aufgrund der Angaben des Kunden über eine falsche Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten vom Kunden zu ersetzen.

4.3 Lieferungen erfolgen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und in die europäische Union. Lieferun-gen außerhalb der europäischen Union erfolgen nur nach schriftlicher Absprache.

4.4 Die ZTG ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

4.5 Die Versendung aus eigenen oder fremden Beständen wird auf Kosten des Kunden nach dessen für den Versand in der Bestellung gegebenen Weisungen ausgeführt. Eine Versicherung der Ware gegen Trans-portschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

4.6 Der Beginn der durch die ZTG angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus und ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Der Lie-fertermin bezeichnet den Abgang ab Werk bzw. vom Lager. Rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehal-ten, sofern trotz kongruenten Deckungsgeschäfts ohne Verschulden der ZTG die Lieferung ausbleibt oder sich verzögert.

5. Zahlungsbedingungen und Verzug

5.1 Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fällig. Zahlungen des Kunden haben netto Kasse binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die ZTG über den Betrag endgültig verfügen kann. Bei Neukunden ist der Kaufpreis grundsätzlich im Voraus zu zahlen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

5.2 Durch die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln übernimmt die ZTG in Bezug auf Protesterhebung und rechtzeitige Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche bei dem Einzug von Schecks oder Wechseln entstehenden Spesen oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.3 Neben dem Kaufpreis trägt der Kunde alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, und Zustellungen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz an die ZTG zu leisten.

5.5 Unabhängig von 5.3. bleibt es der ZTG unbenommen, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und entsprechenden Schadenersatz einzufordern.

5.6 Die ZTG behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die ZTG behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forde-rungen (einschließlich sämtlicher – auch noch nicht anerkannter – Überschussforderungen aus Kontokor-rent) aus dem Liefervertrag vor. Die ZTG ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleg-lich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die ZTG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Ein-griffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der ZTG die gerichtlichen und außerge-richtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der ZTG entstande-nen Ausfall.

6.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die ZTG in Höhe des mit der ZTG vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der ZTG, die Forde-rung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die ZTG wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungs-verzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungs-einstellung vorliegt.

6.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag der ZTG. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der ZTG nicht gehörenden Gegenständen ver-arbeitet wird, erwirbt die ZTG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der ZTG anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die ZTG verwahrt. Zur Sicherung der Forde-rungen der ZTG gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an die ZTG ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die ZTG nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

6.5 Die ZTG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7. Gewährleistung

7.1 Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in 7.2 - 7.3 nichts Abweichen-des vereinbart worden ist.

7.2 Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate ab Übergabe der Sache. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der ge-setzlichen Regelung ebenfalls ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte einjährige Gewährleistungs-frist gilt nicht bei der ZTG zurechenbar schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden oder bei Arglist der ZTG sowie bei Ansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

7.3 Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach dem HGB. Er-kennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens binnen 10 Werktagen nach Ablieferung schriftlich gerügt werden (Absendung genügt). Die Mängelrüge ist der ZTG am Tag ihrer postalischen Absendung zugleich auch per Telefax oder E-Mail zu übersenden.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Die ZTG haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung we-sentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere ent-gangenen Gewinn. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel-mäßig vertraut und vertrauen darf.

8.2 Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder bei Schäden aus der Verlet-zung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflich-ten) auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

8.3 Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 und 2 geltend sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfül-lungsgehilfen der ZTG.

8.4 Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat.

9.2 Erfüllungsort ist der Sitz der ZTG. 9.3 Gerichtsstand ist der Sitz der ZTG. 9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

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